Vereine dürfen sich online versammeln

01.10.2020

Im Rahmen des Covid-19-Maßnahmengesetzes ist es Vereinen gestattet, Versammlungen virtuell durchzuführen. Abstimmungen sind sogar schon vor der eigentlichen Versammlung möglich.

Dazu findet sich folgender Text auf der Seite "Vereinsrecht.de":

"§ 5 Absatz 2 schafft als Sonderregelung zu § 32 Absatz 1 Satz 1 BGB die gesetzlichen Voraussetzungen, um auch ohne ausdrückliche Ermächtigung in der Satzung, „virtuelle“ Mitgliederversammlungen durchzuführen. Ohne diese neue Regelung und ohne besondere Satzungsregelung müssten Mitgliederversammlungen stets als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. (...)"

Eine schriftliche Einladung sowie die Anfertigung eines Protokolls müssen dennoch erfolgen. Weiterhin muss die unbedingt in einem passwortgesicherten Online-Raum stattfinden.

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Quellen