Die neuen Änderungen der DSGVO 2018
Am 25.5.2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die Verordnung gilt für die EU und für alle Firmen, die mit EU-Bürgern in Kontakt kommen. Bei Verstößen kann es zu Bußgeldern in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Umsatzes des jeweiligen Unternehmens kommen.
Der Datenschutz regelt die Nutzung von personenbezogenen Daten. Was mit Personenbezogenen Daten gemeint ist, sind Name, Anschrift, Bankverbindung, Email-Adresse und IP-Adresse. Zuvor war das Speichern von IP-Adressen für die Besucherstatistik problemlos nutzbar, jetzt ist auch das verboten.
Die DSGVO gilt nicht nur für große Unternehmen, sondern für alle Website-Betreiber, die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen. Sei es über Kontaktformulare, Anmeldungen, Kommentare usw. Die einzige Ausnahme gilt für persönliche Blogs. Damit sind aber nur die gemeint, die wirklich nichts mit persönlichen Daten zutun haben. Sobald man also ein Statistik-Tool oder Werbung auf seiner Website hat, ist der persönliche Blog kein persönlicher Blog mehr.
Datenverarbeitung: Worauf muss geachtet werden?
Daten dürfen nur für den erhobenen und ausgeschriebenen Zweck verwendet und nicht einfach so an Dritte weitergegeben werden. Außerdem sollten wirklich nur die Daten erhoben werden, die auch wirklich benötigt werden. Diese sollten dann auch nur so lange wie nötig gespeichert werden. Die Sicherheit der Daten muss oberste Priorität haben und es darf nicht leichtfertig damit umgegangen werden. Die Verarbeitung muss dokumentiert werden und der Betroffene hat immer das Recht, die Daten ändern, löschen oder sich geben zu lassen.
Die Nutzerdaten dürfen außerdem nur mit der Zustimmung des Nutzers gespeichert und genutzt werden. Der Nutzer muss genau darüber informiert werden, was mit seinen Daten passiert.
DSGVO als Schrecken für Unternehmen und für Nutzer
Mit der Änderung der DSGVO haben viele Firmen und Betreiber kleiner Websites und Webdiensten den Betrieb eingestellt. Entweder hatten Sie Angst vor den Folgen oder es war ihnen schlichtweg zu viel Arbeit, die Website datenschutzgerecht zu machen. Im ersten Moment klang die Änderung nach einem Segen für EU-Bürger, da ihre Daten jetzt mehr Sicherheit haben. Doch das war nur der erste Moment. Produkte wie Smart-Beleuchtung oder KI-gesteuerte Kühlschränke haben ihren Betrieb eingestellt. Die meisten Betreiber solcher Produkte sind außerhalb der EU und möchten nicht bestraft werden. Daher stellen sie den Betrieb für Nutzer innerhalb der EU ein und machen das zuvor gekaufte Produkt damit nutzlos.
Außerdem senden momentan viele Firmen Emails über die Änderungen ihrer Datenschutzrichtlinien und hoffen auf Einwilligung der Nutzer. Das ist selbstverständlich sehr störend für die betroffenen Personen, die sich vor den ganzen Emails kaum noch retten können.
Am Ende ist es so, dass die kleinen Website-Betreiber und Firmen am meisten darunter leiden und die großen ihren Datenklau einfach so fortführen können.
Für mehr Informationen besuchen Sie uns am besten bei vision-gmbh.de. Dort finden Sie alle Informationen zu den Änderungen. Falls Sie es nicht selber können, treten Sie einfach mit uns in Kontakt und wir übernehmen das für Sie!